- Arten von Joint- Ventures
- Strategien zum Markteintritt
- in sechs Schritten
- Tochtergesellschaft vs. Joint- Venture
Ein Joint- Venture (JV) ist eine Art kooperative Partnerschaft zwischen zwei Parteien - einer chinesischen Firma und einer ausländischen Firma - die gemeinsam in ein neues Geschäftsunternehmen in China investieren. Die Art des JV, Equity JV oder Cooperative JV, bestimmt das Ausma?der Partnerschaft.
Die umfassendste Art einer geschäftlichen Partnerschaft, das Equity JV, mu?in der Rechtsform einer chinesischen GmbH aufgebaut werden. Die Partner teilen sich Profite, Risiken und Verluste proportional zu den in der JV- Vereinbarung festgelegten Bedingungen und den im JV- Vertrag festgelegten Kapitalanteilen. Das Gesetz, das diese Art der Partnerschaft regelt ist das "Gesetz über Joint Ventures mit chinesischen und ausländischen Investitionen" von 1979. Dieses Gesetz wurde in der Folge vielfach ergänzt, erweitert und verbessert. Andere relevante Gesetze regeln Steuern, Arbeitsbeziehungen, ausländische Währungen, Buchführung etc.
Ein Cooperative JV ist in vielen Punkten gleich dem Equity JV, unterscheidet sich aber in den folgenden Punkten:
Ein Cooperative JV mu?keine juristische Person sein
Der ausländische Partner darf sein Kapital noch während der Laufzeit des JV herausziehen, wenn die JV- Vereinbarung vorsieht, da?alles unbewegliche Kapital am Ende der Laufzeit in das Eigentum des chinesischen Partners übergeht. (In einem Equity JV kann der ausländische Partner seine Investition erst nach Ablauf des JV wieder in Besitz nehmen)
Die Gewinne müssen nicht proportional zur Investition verteilt werden
Die juristischen Rahmenbedingungen für Cooperative JV erlauben ein großes Ausma?an Flexibilität und die Partner sollten der Formulierung des JV- Vertrages besondere Aufmerksamkeit widmen.
Tochtergesellschaft vs. Joint- Venture |
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| Vorteile | Nachteile |
| Keine Altlasten des Partners (Überbeschäftigung, veraltete Anlagen, ineffiziente Strukturen in Vertrieb und Management etc.) | Neu aufgebaut werden müssen:
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| Arbeitsverträge mit Angestellten können mit relativ kurzfristigen Kündigungsfristen aufgesetzt werden. Dies verhindert das leider verbreitete Phänomen, da?Arbeiter eine quasi-lebenslange Anstellung in der Firma haben und trotz geringer Leistung und Produktivität nicht entlassen werden können. | Schwierigkeiten mit Mitarbeitern aufgrund von sprachlichen und kulturellen Barrieren müssen aus dem Weg geräumt werden. |
| Produktion, Management und Vertrieb können nach modernen Methoden aufgebaut werden. | Höhere Investitionen notwendig |
| Schutz vor Nachahmung und einer Parallelproduktion. | |